Statut des Orden

GENRAL STATUTE

Orden der Ritter Christi und des Tempels von Jerusalem

Ordo Equitum Christi Templique Hierosolymitani

PRÄAMBEL

Der Ordo Equitum Christi Templique Hierosolymitani (früher Ordo Militiae Christi Templi
Hierosolymitani), im Folgenden OECTH (früher OMCTH) genannt, ist der Ritterorden – Internationale
Föderation der Großpriorate, geschützt und anerkannt. und unter dem geistlichen Schutz des
Patriarchats von Antiochien und des ganzen Ostens, von Alexandria und Jerusalem der melkitisch-griechisch-katholischen Kirche zu bleiben, mit jedem Patriarchen als geistlichem Beschützer.
Die OECTH akzeptiert nur und ausschließlich Sodalen, die katholischer und apostolischer
Profession angehören.

Sodalen der OECTH akzeptieren als ihr Motto Worte: Praedicamus Christum crucifixum und
als ihre Schreibworte: Memento finis.
Die OECTH schätzen den Psalm 115 besonders: Non nobis Domine, non nobis, sed nomini tuo
da gloriam.

Kapitel 1

Position in der Kirche

 

Art. 1

Sodalen der OECTH, Ritter und Damen, im Folgenden als Ritterorden bezeichnet, bilden eine heilige  Ritterschaft, deren ritterliche und humanitäre Ziele indiesem Generalstatut vorgeschrieben sind , nämlich die Verbreitung der christlichen Lebensweise und die Förderung und Unterstützung religiöse, kulturelle, karitative und soziale Werke von besonderem Interesse für die melkitisch- griechisch-katholische Kirche.

Art. 2

Die OECTH ist die reitliche und brüderliche fromme Kongregation (pia unio), die nach den entsprechenden Vorschriften des kanonischen Rechts (Canon 573 § 1 CCEO) handelt.

Kapitel 2

Oberstes Organ des  Großpriorats

Art. 3

  1. Der Großmeister der OECTH, im Folgenden alsder Großmeister bezeichnet, ist das oberste Oberhaupt der OECTH.
  2. Der Großmeister regiert mit
  3. Dekrete des Großmeisters können ausschließlich vom Patriarchen untergraben

Art. 4

  1. Das Generalkapitel der OECTH ist das oberste Beratungsgremium des Großmeisters.
  2. Mitglieder des Großen Generalkapitels der OECTH Sie sind: der OECTH, der Großmarschall der OECTH, drei Großprioren entsprechend der Seniorität bei der Ausübung des Amtes.

Art. 5

  1. Das Große Generalkonvent der OECTH ist das Vox fratri.
  2. Das Große Generalkonvent der OECTH trifft sich alle drei Jahre und wird vom Großmeister einberufen.
  3. Die Aufgabe des Großen Generalkonvents der OECTH ist es , die Treue zum Charisma und den Zielen der OECTH im Lichte der  Lehren der Kirche zu wahren.

Art. 6

Lasst die Umsetzung der Governance ein demütiger Dienst zum Wohle der anderen sein – Matthäus, 20, 20-28.

3. Kapitel :

Schutzheilige

Art. 7

Sodalen der OECTH, eingedenk der Traditionen des christlichen Rittertums und einer besonderen  Verehrung der mittelalterlichen Ritter an die  Muttergottes, Mutter unseres Erlösers Jesus Christus, vertrauen sich in all ihren Aktivitäten ganz und gar dem Immaculate Herz Mariens an.

Art. 8

Die OECTH hat die ganz besondere Verehrung von Schutzheiligen:

  • Johannes der Täufer und Heiliger Johannes der Evangelist – Patrone der Ritterorden, 
  • Heiliger Georg von Lyddia, Heiliger Jakobus der Ältere, der Apostel und der heilige Erzengel Michael – Patrone der Ritterorden,
  • Der heilige Apostel Judas – der Schutzpatron schwieriger und hoffnungsloser Fälle,
  • Bernhard von Clairvaux, Initiator des christlichen Rittertums, Autor der De laudae novae militiae,
  • Seliger George Popiełuszko, Presbyter und Märtyrer – als perfektes Muster eines modernen Ritters Christi.
 Art. 9
  1. Das Hauptfest der OECTH ist:
  • Das Hochfest Jesu Christi, des Königs des Universums .

     2. Feiertage der OECTH gibt es :

  • 18.  März – Der Tag des Märtyrers,
  • 24.  April – Gedenken an den Heiligen Georg von Lyddia,
  • 24.  Juni – Hochfest des heiligen Johannes des Täufers,
  • 25.  Juli – Fest des Apostels Jakobus des Älteren,
  • 15.  August – Hochfest der Entschlafung der Mutter Gottes
  • 20.  August – Gedenken an den heiligen Bernhard von Clairvaux, Abt
  • 29.  September – Fest der heiligen Erzengel Michael, Raffael und Gabriel,
  • 13.  Oktober – Der Tag der Erinnerung ,
  • 19.  Oktober – Gedenken an den seligen Georg Popiełuszko, Presbyter und Märtyrer,
  • 28.  Oktober – Fest der Apostel Simon und Judas
  • 08.  Dezember – Hochfest der Unbefleckten Empfängnis Mariens,
  • 27.  Dezember – Fest des Evangelisten Johannes

     3. Besondere Gebetstage :

  • jeden 12. Tag des Monats – Litanei an den heiligen Erzengel Michael für die OECTH,
  • jeden dritten Mittwoch im Monat – Litanei an den heiligen Maximilian Maria Kolbe OFM Conv., Priester und Märtyrer, für die Bekehrung der Feinde der Kirche.

Kapitel 4

Das Charisma und die Ziele

Art. 10

Die OECTH stärkt den traditionellen Geist der Religion und Ritterlichkeit und übernimmt folgende Aufgaben:

  1. Das Reich unseres Herrn Jesus Christus unter den Menschen zu stärken, indem wir die Werte der Evangelien und die Praxis der Tugenden der Gerechtigkeit, der Barmherzigkeit und der Nächstenliebe fördern.
  2. Den Glauben, die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche und die christliche Zivilisation zu verteidigen.
  3. Eng mit der melkitisch-griechisch-katholischen Kirche zusammenzuarbeiten, um das Christentum im Nahen Osten und weltweit zu stärken.
  4. Um Verlassenen, Armen und Kranken zu helfen.
  5. Um Unschuldige vor Ungerechtigkeit zu schützen.
  6. Unterstützung der Forschung und der wissenschaftlichen Projekte, der Konservierungs- und Restaurierungsarbeiten von Denkmälern und Archiven, die die historische Wahrheit über den mittelalterlichen Orden der armen Soldaten Christi und des Tempels Salomos offenbaren und den mittelalterlichen Templereifer der Ritter für den Glauben und ihre Treue zur Kirche.
Art. 11

Sodalen der OECTH, eingedenk der Berufung aller Christen zur persönlichen Heiligkeit und zur Evangelisierung und im Bewusstsein der Lehre unseres Herrn Jesus Christus und der Mission seiner Mutter, und die Muttergottes Maria hat in der Kirche und in der Welt die Verbreitung des Reiches Christi auf Erden als ihre Hauptaufgabe festgelegt, indem sie die Werke des Apostolats, die mit der Evangelisierung zusammenhängen, in Anspruch nimmt und die Werke der Frömmigkeit und der Liebe ausübt.

Art. 12

Sodalen der OECTH, die in für jeden von ihnen beschriebenen Umgebungen und Gemeinschaften leben, sind verpflichtet, Zeugnis von der christlichen Ritterschaft abzulegen und danach zu streben, in der Erkenntnis des Erretters zu wachsen. Jedem wird empfohlen, die heilige Bible, insbesondere die Evangelien, täglich zu lesen und zu betrachten.

Kapitel 5

Sodalisten

Art. 13
  1. Katholiken, Männer oder Frauen, die die Anforderungen dieses Allgemeinen Statuts und anderer Gesetze erfüllen, können Sodalisten der OECTH werden.
  2. Sodalisten der OECTH ist es verboten, Organisationen, Verbänden und politischen Parteien beizutreten und Mitglieder zu werden, deren Aktivitäten gegen Gott und gegen die Lehre und Lehre der katholischen Kirche gerichtet sind.
Art. 14

Es gibt drei Kategorien von Sodalisten:

   A)  Ritter (Eques) / Dame (Equitrix),

   B)  Kaplan (Capellanus),

   C)  Knappe (Scutarius).

Art. 15

     Ritter und Damen und Kapläne dürfen das Chevalier-Kreuz am Band und am weißen Umhang (Mantel)       tragen, Kapläne dürfen auch Mozzetta tragen, Knappen dürfen das Knappenkreuz am Band und den         schwarzen Umhang (Mantel) tragen. Umhänge (Mäntel) und Mozzettas haben das rote Kreuzpattee   auf der linken Brust.

Art. 16
  1.  Ritter und Damen werden durch die Auszeichnung in die Adelsklasse
  2.  Sodalen der OECTH haben das Recht, das persönliche Wappen entsprechend ihrem Rang und ihrer   Stellung in der Kirche und in der Welt zu erhalten.
  3.  Die Heraldik des Ritterordens ist für die Wappenrollen verantwortlich.

Kapitel 6

Endgültige Regeln und Vorschriften

Art. 17

Die Mitgliedschaft in der OECTH endet durch:

      a)  Tod eines Sodalisten,

      b)  freiwilliger Rücktritt eines Sodalisten,

      c)  das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 18 dieses Allgemeinen Statuts.

 

Art. 18

       Der Ausschluss eines Sodalisten aus der OECTH ist zurückzuführen auf:

 a)   öffentliche Ablehnung des katholischen Glaubens und Abkehr von der kirchlichen Gemeinschaft oder           Bestrafung durch eine auferlegte oder erklärte Exkommunikation; rechtmäßig eingeschriebene

         Personen , die in die erwähnte Situation nach einer Warnung unter Beachtung ihrer Satzung und               unbeschadet des Rechts auf Rückgriff auf die kirchliche Autorität aus der OECTH zu entlassen ist;

 b)   Veruntreuung des Eides und der Gesetze der OECTH,

 c)   den Ruf der OECTH gefährden,

 d)    die in den Gesetzen der OECTH festgelegten Verpflichtungen nicht zu erfüllen.

Art. 19

       Die Hierarchie der Gesetze:

     a) Dekrete des Patriarchen,

     b) Dekrete des Großmeisters,

     c) Resolutionen des Generalkonvents.

Art. 20

 Die OECTH kann durch den Beschluss des Generalkonvents der OECTH mit der Mehrheit der 3/5           Stimmen in Anwesenheit von mindestens 3/5 stimmberechtigten und ohne Gegenstimme abgeschafft   und vom Patriarchen schriftlich bestätigt werden.

Art. 21

 Der Originaltext ist dies in englischer Sprache.

Art. 22

Das Generalstatut der OECTH tritt am Tag der Unterzeichnung durch Seine Seligkeit den Patriarchen von Antiochien und dem ganzen Osten, von Alexandria und Jerusalem der melkitisch- griechisch-katholischen Kirche in Kraft .